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| Sachkundenachweis SaNa |
| Gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung muss jemand, der eine Berechtigung zum Fangen von Fischen und Krebsen erwerben will, ab dem 1. Januar 2009 nachweisen, dass er oder sie über ausreichend Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Deshalb wird in Zukunft als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa) verlangt. |
| Sachkundenachweis SaNa im Wallis |
Informationsbroschüre für Fischer und Fischerinnen (Kurse, Daten, etc.) |
| Anmeldung zum SaNa-Kurs |
Anmeldetermin spätestens 1 Woche vor Kursbeginn |
| Weitere Informationen |