5-Jahres-Beschluss

Im sogenannten 5-Jahres-Beschluss über die Ausübung der Fischerei werden einzelne Modalitäten der Walliser Fischerei für 5 Jahre festgelegt. Neben den fischbaren Gewässern sind unter anderen folgende interessanten Artikel aufgeführt:

Art. 1 Fischerigewässer
Art. 2 Reservate
Art. 5,6,7,8 Preise der Patente
Art. 9 Mindestmasse der Fische
Art. 10 Fangzahlbeschränkung

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