Im Fischereigesetz des Kanton Wallis vom 15. November 1996 sind unter anderen folgende Artikel aufgeführt:
Art. 9 Fischereimittel Art. 20 Freier Durchgang Art. 22 Kontrolle Art. 23 Pflichten des Inhabers Art. 24 Begleithunde beim Fischen Art. 28 Art der Nutzung Art. 30 Ausstellung des Patentes
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