Gemäss Tierschutzgesetzgebung muss jemand, der eine Berechtigung zum Fangen von Fischen und Krebsen erwerben will, nachweisen, dass er oder sie über ausreichend Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei verfügt. Deshalb wird als Grundvoraussetzung zum Erwerb von Fischereipatenten schweizweit eine minimale, obligatorische Ausbildungspflicht ein so genannter Sachkundenachweis (SaNa) verlangt.
Der WKSFV bietet mehrere SaNa-Kurse pro Jahr für das Ober-, Mittel- und Unterwallis an. Die Kurse dauern fünf Stunden. Sie werden von ausgebildeten Instruktoren geleitet.
Die Sektionen des WKSFV haben erkannt, wie wichtig es ist, Jung- und Neufischerkurse anzubieten. In erster Linie geht es den Vereinen natürlich darum, junge Menschen für die Fischerei zu begeistern und neue Mitglieder finden zu können. Daneben bieten die Kurse den Vereinen aber auch eine willkommene Plattform, sich einem breiten Publikum näher vorstellen zu können.
Im Unterwallis bieten einige Sektionen Jungfischerkurse an. Im Oberwallis findet ein Kurs statt, der von allen Sektionen gemeinsam organisiert wird. An den Kursen wird dem Jungfischer eine Einführung in die Theorie und in die Praxis der Walliser Sportfischerei gegeben.
Die wichtigsten Themen sind: